Doping – ja oder nein?
Immer wieder stellt sich das Problem: „Ist mein Pferd mit den gegebenen Produkten nun Doping positiv?“. Auch wir von cdVet haben immer wieder mit Anfragen dieser Richtung zu tun, da auch viele Kräuter, die zum Teil wild in unserer Region wachsen, in unseren Produkten enthalten sind. Zwar gibt es auf den Listen der verbotenen Substanzen (Dopingliste) Regelungen, die einen bestimmten Prozentsatz vieler Kräuter in Verbindung mit Futtermitteln zulassen, jedoch ist es oft nicht zu vermeiden, dass wildwachsende Kräuter beim Weidegang von den Pferden aufgenommen werden, die ebenfalls zu den verbotenen Substanzen gehören.
Für viele scheint es unverständlich, dass Kräuter auf diesen Listen aufgereiht sind, die in unserer Natur wachsen. Natürlich, denn wie soll es sich vermeiden lassen, eine artgerechte Pferdehaltung, und zwar mit Weidegang, zu ermöglichen, wenn man ständig „Gefahr“ laufen muss, dass unsere vierbeinigen Lieblinge Kräuter, die auf der Weide wachsen, aufnehmen und somit Doping positiv sind? Dieses Thema beschäftigt uns und wahrscheinlich alle Pferdebesitzer.
Wildwachsende, heimische Pflanzen, die auf der Liste der verbotenen Substanzen zu finden sind, sind bei uns in Deutschland:
- • Brennnessel
- • Eibisch
- • Fichtennadeln
- • Goldrute
- • Johanniskraut
- • Kamille
- • Primel
- • Rosmarin
- • Rosskastanie
- • Schafgarbe
- • Spitzwegerich
- • Teufelskralle
- • Thymian
- • Weidenrinde
- • Wermut
Wenn man sich diese Auflistung einmal genau anschaut wird deutlich, dass es unmöglich erscheint, unsere Pferde vor diesen Substanzen zu schützen bzw. sie daran zu hindern, es auf der Weide aufzunehmen. Und warum sollten sie es auch nicht? Einige Kräuter gehören einfach zu „Leckerbissen“ für Pferde. Zudem benötigen sie sie, um z. B. ihr Immunsystem oder auch ihren Stoffwechsel natürlich zu unterstützen (Eibisch, Johanniskraut).
Um speziell auf diese beiden Pflanzen einmal genauer Bezug zu nehmen, möchten wir Ihnen kurz erläutern, was durch diese im Körper bewirkt werden kann.
Warum also, werden Pflanzen, die auf den heimischen Weiden wachsen, auf die Liste der verbotenen Substanzen gesetzt?
Es sind „Produkte“, vollkommen ohne chemische Zusätze, ausschließlich mit natürlicher Wirkung. Was spricht nun also dagegen, unsere Pferde mit den Kräutern zu versorgen, wenn es doch prinzipiell gut für sie ist? Denn um einmal auf die heutzutage fast überall angewandten syntetischen Vitamine zu sprechen zu kommen… sie sind von der Natur als Futter nicht vorgesehen. Früher bekamen die Pferde auch keine synthetischen Futterzusätze, sondern lebten lediglich von natürlichen Produkten und sie konnten trotzdem ihre volle Leistung erbringen. Erst vor einigen Jahrzenten ist es durch die industriell gefertigten synthetischen Futtermittel notwendig geworden, die Pferde zusätzlich mit Naturprodukten zu versorgen.
Gesundheit hat das Ziel der Aufrechterhaltung einer innerkörperlichen Balance, die nur durch richtige Fütterung erhalten werden kann. Um nun den Zusammenhang zu
den Pflanzen herzustellen ist es wichtig zu wissen, dass Pflanzen nicht mit den Inhaltsstoffen wirkt, sondern als Komposition. So ist es auch zu erklären, dass „Giftpflanzen“ nur durch eine hohe Konzentration ihres Inhaltstoffes an Versuchstieren getestet werden und erst dadurch als giftig bezeichnet werden und auf die Verbotsliste gesetzt werden. Da diese Inhaltsstoffe in solch einer hohen Konzentration in der Pflanze aber gar nicht vorkommen, fügt es dem Tier auch nicht allzu große Schäden zu. Merke: Die Dosis macht das Gift! Wenn wir einen Blick auf die Wildpferde werfen, können wir feststellen, dass sie die Intelligenz besitzen, selbst zu merken und zu entscheiden, was ihnen grade fehlt und durch welche Pflanzen sie ihrem Körper etwas Gutes tun können. Mittlerweile werden jedoch Pferdeweiden nur noch so angelegt, dass möglichst viel Gras statt „Unkraut“ wächst. Da wir aber wissen, dass Kräuter unumgänglich für Pferde sind, bleibt es nicht aus, diese zuzufüttern. Denn wie sollen sie ihren Körper selbst im Gleichgewicht halten, wenn alle für sie notwendigen Pflanzen von den Wiesen ferngehalten werden?
In unseren Produkten verwandte Pflanzen, die auf der Liste der verbotenen Substanzen zu finden sind:
Die empfohlene Karenzzeit beinhaltet immer ein Restrisiko, wer auf Nummer sicher gehen will, erhöht die Karenzzeit!
Pflanzen | Karenzzeit |
---|---|
Aloe Vera | 4 Tage |
Anis | 2 Tage |
Arnica | 2 Tage |
Ätherische Öle zur Inhalation | 2 Tage |
Ätherische Öle im Futtermittel | 2 Tage |
Bockshornklee | 2 Tage |
Brennnessel | 2 Tage |
Eibisch | 2 Tage |
Eukalyptus | 2 Tage |
Fenchel | 2 Tage |
Fichtennadeln | 2 Tage |
Ginkgo | 2 Tage |
Goldrute | 2 Tage |
Ingwer | 2 Tage |
Johanniskraut | 2 Tage |
Kamille | 2 Tage |
Knoblauch | 2 Tage |
Lavendel | 2 Tage |
Melisse | 2 Tage |
Oregano | 2 Tage |
Pfefferminze | 2 Tage |
Primel | 2 Tage |
Propolis | 2 Tage |
Reiskeimöl | 2 Tage |
Rosmarin | 2 tage |
Rosskastanie | 2 Tage |
Salbei | 2 Tage |
Schafgarbe | 2 Tage |
Spitzwegerich | 2 Tage |
Süßholz | 2 Tage |
Teebaumöl (innerlich angewandt) | 2 Tage |
Teufelskralle | 4 Tage |
Thymian | 2 Tage |
Wacholder | 2 Tage |
Weide | 2 Tage |
Weihrauch | 2 Tage |
Weißdorn | 2 Tage |
Wermut | 2 Tage |
*in verkaufsfertigen Futtermitteln ADMR-konform, sofern der Anteil 0,5 Prozent nicht übersteigt. Die Karenzzeit gibt Auskunft über die empfohlene Zeitspanne, von der Gabe einer Substanz bzw. der Anwendung einer Methode bis zum Einsatz auf dem Turnier.
Ausnahmen bestätigen die Regel: das Teebaumöl ist wie oben zu sehen nur innerlich angewandt auf der „Dopingliste“ zu finden. Wenn es jedoch aufgrund der Zusammensetzung mehrerer ätherischen Öle z. B. als Fliegenabwehrspray oder ähnlichem äußerlich benutzt wird, ist es durchaus erlaubt. Genauso, wenn diese bis zu einer 0,5%igen Konzentration in Futtermitteln aufzufinden sind. Ebenso verhält es sich mit Einzelkräutern. Bei einer Summe an Kräutern und auch einer Kombination aus Kräutern und ätherischen Ölen darf in Futtermitteln eine Konzentration von 3 % nicht überschritten werden.